Mediation

Was ist Mediation?

Mediation ist ein Verfahren, in dem zwei oder mehr Personen oder Gruppen mit Unterstützung von neutralen Dritten eigenverantwortlich eine Lösung ihres Konfliktes erarbeiten.

Mediation bedeutet wörtlich „Vermittlung” und ist ein flexibles Streitbeilegungsverfahren, in dem Dritte – die Mediatoren – eine Verhandlung zwischen den Parteien unterstützen.

Im Gegensatz zu einem Schiedsrichter oder Richter erlegt ein Mediator den Konfliktparteien keine Entscheidung auf. Es sind die Parteien selbst, die den Ausgang des Verfahrens bestimmen: Sie handeln eigenverantwortlich und, zumindest was die Einigung anbetrifft, freiwillig. Zwar kann die Aufforderung zu einer Mediation „von außen”, z.B. von einem Vorgesetzten, dem Betriebsrat, der Personalabteilung oder anderen, kommen, dies ändert allerdings nichts an der Freiwilligkeit der Verhandlung und der Einigung. Das Verfahren ist nicht förmlich, die Parteien können frei über die Gestaltung der Verhandlungen entscheiden.

„Den Streit innerhalb der Firma gewinnt die Konkurrenz"

Was unterscheidet Mediation von Coaching?

Wie funktioniert Mediation?

Angesichts ihres nichtförmlichen Charakters gibt es keinen absolut festen Ablauf der Mediation. Jedoch können wesentlich fünf Phasen wie folgt voneinander unterschieden werden:

Einleitungsphase – Schließung eines Arbeitsbündnisses

In der Einleitungsphase wird die Verhandlung durch ein gemeinsames Gespräch der Mediatoren mit den Parteien eröffnet. Die Mediatoren erläutern ihre Rolle und den vorgesehenen Ablauf des Verfahrens. Die Ziele und Erwartungen der Konfliktparteien an die Mediation werden besprochen, die Grundregeln vereinbart:

  • Freiwilligkeit
  • Eigenverantwortlichkeit
  • Offenheit und Informiertheit
  • Vertraulichkeit
  • Schweigepflicht
  • Zeugnisverweigerungsrecht und Kenntnis der Gesetze
  • Kommunikationsregeln und respektvoller Umgang miteinander

Informationsphase – Erarbeitung der Themenbereiche

Die Informationsphase dient der gemeinsamen Klärung der Sachlage und der Sammlung der zu bearbeitenden Themen. In dieser Phase der Mediation erhalten die Parteien selbst das Wort, emotionale Aspekte finden hier eine hinreichende Berücksichtigung. Statt bei miteinander scheinbar nicht zu vereinbarenden Positionen nun um diese „Positionen” zu verhandeln, lenken die Mediatoren das Augenmerk der Parteien auf deren hinter den Positionen verborgen liegenden „Interessen”.

Interessenphase – Bearbeitung der Konfliktfelder und Erkundung der Interessen

Die strittigen Themenbereiche werden bearbeitet. Die Konfliktparteien verlassen mit Phase 2 die Positionsebene („Ich habe ein Recht auf …”) und begeben sich auf die Ebene der Interessen. Positionen sind nicht verhandelbar. Probleme werden durch Interessen bestimmt. Das Grundproblem von Menschen in Konfliktsituationen liegt nicht in gegensätzlichen Positionen, sondern im Konflikt beiderseitiger Nöte, Wünsche, Sorgen und Ängste. Hinter gegensätzlichen Positionen liegen sowohl gemeinsame als auch sich widersprechende Interessen und Bedürfnisse verborgen. Die Mediatoren unterstützen die Konfliktparteien darin, diese verborgenen Interessen und Bedürfnisse herauszufinden. Ziel ist es, dass jede Konfliktpartei ein Verständnis ihrer selbst und der anderen erlangt und deren Sichtweise versteht.

Brainstormingphase – Lösung der Probleme und Einigung

An die Interessenphase schließt als vierte Phase eine Brainstormingphase an. Damit beginnt der Prozess der Problemlösung, der weit über das hinaus geht, was gewöhnlich in streitigen Verfahren geschieht. In dieser Phase werden die Parteien angehalten, das Problem als gemeinsames Problem zu betrachten, das in einer gemeinsamen Anstrengung gelöst werden muss. Erst nach der – unverbindlichen und nicht gewerteten – kreativen Sammlung der Ideen der Parteien zur Lösung des Problems werden diese auf Praktikabilität hin unter-sucht. Das Ziel besteht darin, jedem möglichst viel zu geben und möglichst wenig zu nehmen.

Einigungsphase – Erarbeitung einer Abschlussvereinbarung

Der Abschluss einer Mediation ist gekennzeichnet durch die Vereinbarung der einvernehmlich erarbeiteten Lösung. Falls das Thema der Mediation von wirtschaftlicher und damit auch rechtlicher Bedeutung wäre, würde zu diesem Zeitpunkt ein Rechtsanwalt oder Notar hinzugezogen, der die Formulierung der Abschlussvereinbarung übernehmen würde.

Was bringt Mediation?

In den meisten Fällen reichen drei bis sieben ca. ein- bis zweistündige Mediations-Sitzungen, um – schneller und billiger als in einem langwierigen Rechtsstreit – Positionen zu klären, Streitpunkte aufzudecken und die dahinter verborgenliegenden Interessen freizulegen. Die Konfliktparteien reden nicht mehr übereinander, sondern miteinander. Am Ende der Mediation steht eine von beiden Parteien gemeinsam und einvernehmlich getroffene Übereinkunft darüber, wie sie künftig miteinander umgehen wollen. Der Rechtsweg steht allen Beteiligten selbstverständlich weiterhin offen, wird nach der Mediation jedoch selten beschritten. Mediation schaut in die Zukunft und eröffnet neue Wege des Umgangs miteinander, statt – wie in herkömmlichen Verfahren – die Vergangenheit aufarbeiten zu wollen. Was und wem nützt ein gewonnener Rechtsstreit, wenn dabei soviel „verbrannte Erde” entstanden ist, dass ein „Miteinander danach” nicht mehr möglich ist.

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